Wer trägt die Kosten für die Hausverwaltung?

Erfahren Sie, wer die Hausverwaltungskosten trägt und was Sie darüber wissen sollten. Lesen Sie unseren Blogartikel!"

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Die Verwaltung von größeren Wohngebäuden geht oft mit hohen Aufwänden einher, die eigentlich nur eine professionelle Hausverwaltung erbringen kann. Deswegen ist jede Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sogar gesetzlich dazu verpflichtet, eine Verwaltung zu bestellen. Das kann zwar auch selbst gemacht werden, aber ohne nötige Fachkenntnisse kommt nur eine spezialisierte Hausverwaltung infrage – doch wer trägt die Kosten dafür?

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, welche Tätigkeiten ein Hausverwalter für gewöhnlich übernimmt und was diese kosten. Am Ende beantworten wir noch die wichtige Frage, wer die Kosten für die Hausverwaltung trägt bzw. ob diese umlagefähig sind oder nicht.

Was fällt alles in die Kosten für die Hausverwaltung?

Prinzipiell darf eine Hausverwaltung nur solche Kosten berechnen, die im Verwaltervertrag festgehalten worden sind. Es besteht also ein hoher Grad der Vertragsfreiheit zwischen Eigentümern und Verwaltern. Für gewöhnlich gehören die folgenden Leistungen bzw. Kosten dazu:

  • Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Beauftragung von Dienstleistern und Handwerkern
  • Abhalten von Beschluss- und Eigentümerversammlung
  • Erhebung möglicher Sonderumlagen
  • Umsetzung von Beschlüssen der WEG

Darüber hinaus gibt es jedoch viele weitere Leistungen, die eine Hausverwaltung bei Bedarf zusätzlich übernehmen kann. Ob außerordentliche Versammlungen und Abstimmungen oder sogar das Einfordern ausstehender Beiträge eines säumigen Eigentümers – wichtig ist, dass diese alle transparent im Verwaltervertrag vereinbart sind.

Einige Tätigkeiten dürfen hingegen keine zusätzlichen Hausverwaltungskosten verursachen. Hierzu gehören beispielsweise Eigentümer, die Unterlagen im Verwaltungsbüro einsehen möchten oder das Einholen von Angeboten für externe Dienstleister.

Wie hoch sind in der Regel die Kosten für die Hausverwaltung?

Es gibt einige Faktoren, die die Höhe der Kosten maßgeblich beeinflussen können. Hierzu gehören die Anzahl der Einheiten im Wohngebäude, das Alter des Gebäudes, Lage und Zustand der Liegenschaft, die Verwaltungsart und noch viele mehr. Am Ende sind Beträge von 20 bis 40 € pro Einheit im Monat ein erster Orientierungswert, was aber im Wesentlichen mit der Anzahl an Einheiten skaliert.

So können kleine Wohngebäude mit wenigen Einheiten nicht von allen Skaleneffekten profitieren, die eine Verwaltung größerer Gebäude umso günstiger machen. Beläuft sich beispielsweise die Verwaltungsgebühr für eine Wohneinheit in einem kleinen Haus mit bis zu zehn Wohneinheiten auf 30 € im Monat, könnte diese ab 50 Wohneinheiten auf 20 € sinken – das alles bei gleicher Leistung.

Regionale Faktoren können ebenso eine bedeutende Rolle spielen, in Bayern ist es in der Regel teurer als in Sachsen. Das ist allein schon aufgrund der unterschiedlichen Gehaltsstrukturen sehr einfach zu erklären, denn die professionelle Hausverwaltung ist eine sehr personalintensive Aufgabe. Und je mehr Zeit die Verwaltung in Anspruch nimmt, desto höher fallen die Kosten am Ende aus.

Wer trägt die Kosten für die Hausverwaltung?

Die Kosten für den Verwalter trägt die Eigentümergemeinschaft, also grundsätzlich jeder Besitzer einer Wohneinheit. Sie sind in der vereinbarten Höhe monatlich an die Hausverwaltung zu zahlen, damit diese ihre Ausgaben für Verwaltung und Personal entsprechend decken kann. Normalerweise erhalten Sie als Eigentümer eine transparente Kalkulation, die alle entstandenen Aufwände umfassend darstellt.

Sind die Kosten für die Hausverwaltung umlegbar?

Bei der Frage, wer die Kosten für die Hausverwaltung trägt, folgt meistens gleich eine zweite Frage. Und zwar: sind die Kosten für die Hausverwaltung umlegbar? Das Mietrecht ist hier sehr eindeutig und sieht allein die Eigentümergemeinschaft in der Pflicht, eine Umlage ist also nicht möglich. Damit gehören Hausverwaltungskosten gemeinsam mit Instandhaltungskosten zu den wichtigsten Positionen, die nicht umlagefähig sind.

Selbst wenn ein Eigentümer oder Vermieter die Aufgaben für die Hausverwaltung selbst übernehmen sollte, sind die Kosten weiterhin durch die Eigentümergemeinschaft zu tragen. Eine Umlage auf den Mieter ist nicht zulässig, hierzu gehören ebenfalls Kosten für Versicherungen oder Steuerberater, die ein Verwalter im Rahmen seiner Tätigkeiten ggf. in Anspruch nimmt.

Was macht einen guten Hausverwalter aus?

Zum erfolgreichen Verwalten größerer Liegenschaften gehört zum einen das entsprechende Fachwissen, zum anderen zählen aber vor allem soziale Fertigkeiten. Es kommt immer wieder zu Konflikten innerhalb der WEG, die nur ein kommunikationsstarker Hausverwalter lösen kann. Eigentümer sparen sich also nicht nur viel Zeit, sondern auch sonst nervenaufreibende Prozesse, die wichtige Entscheidungen zum Wohngebäude sehr lange verzögern können.

Des Weiteren überzeugt eine professionelle Hausverwaltung durch transparente Kosten und Abrechnungen mit nachvollziehbaren Positionen. Wer die Kosten für die Hausverwaltung trägt, ist natürlich ebenso an einer klaren Abrechnung interessiert. Zudem geben erfahrene Hausverwalter bereits zu Beginn einen realistischen Kostenvoranschlag, bei dem keine Leistungen bewusst vernachlässigt werden. Das schafft Vertrauen zwischen allen Parteien und beugt unnötigen Missverständnissen von Anfang an vor.

Fazit – Eigentümer tragen die Kosten der Hausverwaltung

Wer die Kosten für die Hausverwaltung trägt, ist im Gesetz klar geregelt. Der Eigentümer bzw. die WEG übernimmt sämtliche vereinbarten Kosten, die sich nicht auf die Mieter umlegen lassen. Doch ein professioneller Verwalter bietet im Gegenzug der Wohnungseigentümergemeinschaft zahlreiche Vorteile, die sich in einer effizienten und nachhaltigen Verwaltung widerspiegeln.

Als erfahrener Hausverwalter mit zahlreichen Referenzen helfen wir Ihnen bei der erfolgreichen Verwaltung Ihrer Liegenschaft. Wir kümmern uns gern um Sie – ob in Deggendorf oder in der Umgebung.

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Quellen:

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